1. Anhörung zum Insolvenzrecht
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Berlin: (hib/KOS) Die von der Bundesregierungen geplanten Neuregelungen bei Konzerninsolvenzen sind am Mittwoch kommender Woche Thema einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Dabei soll unter anderem
beleuchtet werden, wie die Interessen von Gläubigern bei komplizierten Konzerninsolvenzen besser gewahrt werden können und wie sich die bislang aufgesplitteten und schwerfällig organisierten Insolvenzverfahren im Fall von Pleiten bei Unternehmen mit diversen Tochtergesellschaften effektiver managen lassen. Außerdem sollen sich die sieben geladenen Sachverständigen zu Plänen äußern, für die Abwicklung von Insolvenzverfahren bei verschachtelten Konzernen einen einheitlichen Gerichtsstand zu benennen und einen Einheitsverwalter zu berufen. Auch die Frage, ob die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften als Vertretern der Belegschaften bei solchen Pleiten gestärkt werden sollen, soll diskutiert werden.
Im Kern geht es der Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf „ zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ (18/407) darum, die Chancen der Gläubiger zu erhöhen, zu ihrem Geld zu kommen. Schließlich ist es der wesentliche Zweck eines Insolvenzverfahrens, die verbliebenen Vermögensbestände einer Firma zugunsten der Gläubiger zu verwerten. Allerdings gilt die bisherige Abwicklung von Pleiten größerer Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften als ineffizient, weshalb es zu kostenintensiven Reibungsverlusten und Blockaden sowie zu teuren Gerichtsverfahren über Rechtsstreitigkeiten kommen kann – was letztlich zu Lasten der Gläubiger geht. Denn ob es sich um einen eigenständigen Betrieb oder um eine Firma als Teil eines Unternehmensverbunds handelt: Bisher ist vorgeschrieben, dass auch im Rahmen eines Konzerns für jeden Betrieb ein eigenes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist – samt der Bestellung eines eigenen Insolvenzverwalters. Vor diesem Hintergrund spricht der Gesetzentwurf von der Gefahr „suboptimaler Verwertungsergebnisse“ bei den verbliebenen Vermögensbeständen.
Nach den Plänen der Regierung soll sich ein Fall wie die Pleite der Baumarktkette Praktiker, der die Probleme in jüngerer Zeit beispielhaft illustriert hat, nicht wiederholen. Die Insolvenzverfahren zu den Tochterunternehmen der Heimwerkerkette werden in Hamburg abgewickelt, das Verfahren zur Konzernobergesellschaft von Praktiker wird hingegen in Saarbrücken bearbeitet. Neben verschiedenen Gerichtsinstanzen sind auch diverse Insolvenzverwalter mit dieser Pleite befasst.
Abhilfe schaffen möchte die Regierung mit der Benennung eines allein zuständigen Gerichtsstands und mit der Berufung nur eines Verwalters für alle insolventen Betriebsteile bei Konzerninsolvenzen. Indes soll eine solche Bündelung aller Insolvenzverfahren nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. Über entsprechende rechtliche Regelungen will die Gesetzesvorlage vielmehr die Möglichkeit schaffen, den Weg einer einheitlichen Abwicklung von Konzernpleiten zu gehen.
Gelingt dies nicht und kommt es doch zu mehreren Insolvenzverfahren mit diversen Verwaltern bei verschiedenen Justizinstanzen, so sollen die beteiligten Gerichte und Verwalter künftig enger zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, „Koordinationsverfahren“ einzuleiten. Nach diesem Modell wird im Rahmen einer Konzerninsolvenz aus dem Kreis der beteiligten Verwalter einer als „Koordinationsverwalter“ benannt, der mit der Abstimmung zwischen den einzelnen Insolvenzverfahren beauftragt wird.
Die Anhörung beginnt am 2. April um 14 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.
Zu den geladenen Sachverständigen gehören Frank Frind (Amtsgericht Hamburg), Günter Kahlert (Rechtsanwalt und Steuerberater), Christoph Niering (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.), Klaus Pannen (Deutscher Anwaltverein),
Manja Schreiner (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Nils G. Weiland (Rechtsanwalt) sowie Andrej Wroblewski (IG Metall).
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses anmelden Tel: 030-22732430, Fax: 030-22736081,
E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de.
2. Rechtslage beim Streaming
Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/KOS) Aus Sicht der Bundesregierung werden die Interessen der Internetnutzer beim Anschauen von Videostreams gewährleistet. Die geltende Rechtslage sei „verbraucherfreundlich“, heißt es in einer Antwort (18/751) auf eine Anfrage der Grünen (18/643) zur Redtube-Affäre. Die Fraktion hatte mehr Rechtssicherheit für die Betrachter von Videostream-Filmen verlangt, die im Internet zugänglich sind. Es sei zu befürchten, dass „durchschnittliche“ Verbraucher nur schwer erkennen könnten, ob das Anschauen von Videostreams legal sei oder nicht.
Nach dem Urheberrecht dürfen einzelne Vervielfältigungen von Filmen zum privaten Gebrauch angefertigt werden, wenn dabei keine Vorlage genutzt wird, die „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ oder im Internet auf illegale Weise öffentlich zugänglich gemacht wurde. Nach Auffassung der Regierung wird durch diese Formulierung der Bürger geschützt. Im Streitfall obliege es nämlich nicht dem Internetnutzer, sondern dem Inhaber von Urheberrechten, den Nachweis zu führen, dass eine Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Für den jeweiligen Verbraucher müsse es „nach seinem individuellen Bildungs- und Kenntnisstand“ erkennbar sein, dass die Vorlage eine „offensichtlich“ illegale Quelle sei, heißt es in der Antwort. Der Internetnutzer sei dabei nicht zu „aktiven Nachforschungen“ verpflichtet. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage kritisiert, dass es angesichts „unbestimmter Rechtsbegriffe“ wie etwa „offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ von juristischen Laien kaum zu beurteilen sei, ob Videostream-Angebote im Internet illegal seien.
Die Regierung verweist darauf, dass die Regelungen im deutschen Urheberrecht auf EU-Vorgaben beruhen. Strittige Auslegungsverfahren könnten deshalb verbindlich nur durch den Europäischen Gerichtshof entschieden werden – oder die EU-Bestimmungen müssten vom europäischen Gesetzgeber, also der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament, durch Klarstellungen geändert werden.
Im Dezember hatten zehntausende Internetnutzer, die sich über ein Streaming-Angebot im Internet Sexfilme des Redtube-Portals angeschaut hatten, Abmahnungen erhalten: Die Betroffenen sollten jeweils 250 Euro zahlen, weil sie angeblich Urheberrechte verletzt haben sollen.
3. Keine Beobachtung der Gülen-Bewegung
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für die Beobachtung der Fethullah-Gülen-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden. Wie sie in ihrer Antwort (18/829) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/667) weiter schreibt, lägen ihr „unbeschadet einzelner problematischer Positionen“ keine Erkenntnisse vor, „dass die Fethullah-Gülen-Bewegung in der Gesamtschau Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt“. Kooperationen mit Organisationen und Verbänden, die der Gülen-Bewegung nahestehen oder denen eine solche Nähe nachgesagt wird, werden „im Einzelfall und sachbezogen“ geprüft, schreibt die Bundesregierung weiter.
4. Sanierungsrückstand bei Eisenbahnbrücken
Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/MIK) Der Zustand der Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/920). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, inwieweit sie den von der Deutschen Bahn AG bezifferten Sanierungsrückstand in Höhe von 30 Milliarden Euro für realistisch hält und wie viele Eisenbahnbrücken in Baden-Württemberg „dringend“ sanierungsbedürftig sind.
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