Volksabstimmung zur Diätenerhöhung, Änderung des Abgeordnetengesetzes

Bildschirmfoto 2014-02-26 um 00.50.14Berlin: Am 21. Februar 2014 fand im Plenum des Bundestages die namentliche Abstimmung zur „Änderung des Abgeordnetengesetzes“ statt. Hinter diesem bescheidenen bis liebenswerten Arbeitstitel verbirgt sich nichts geringeres als die ursächliche Erhöhung der Diäten für die Jahre 2014 und 2015. Die ganze Angelegenheit hat in der Presse bereits für allerhand Wirbel gesorgt, zumal die Selbstbedienung diesmal exakt 10 Prozent Erhöhung der Diäten bedeutete, eine Relation die für den normalen Betrachter in keinerlei Verhältnis mehr zu den realen wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland steht. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist bekannt, wir fügen es als grafisches Element diesem Beitrag bei.

Wer bezüglich der Details noch einmal in die Tiefe gehen möchte, der sei auf folgende Seiten des Bundestages verwiesen. Hier der zugrundeliegende Gesetzentwurf als PDF (Drucksache 18/477) und die dazu ergangene Beschlussempfehlung für die Abstimmung am 21. Februar 2014 (Drucksache 18/619). Zur Wahrung der „Intransparenz“ ist es im Bundestag guter Brauch keine direkten Links auf die Abstimmung / Debatte / Analysen / Protokolle nach außen hin zuzulassen, so dass sich jeder Interessierte über die folgende Seite: Namentliche Abstimmungen, zu den jeweiligen hier erwähnten Abstimmungen durchhangeln muss (Suche über Datum und Titel sind dabei beste Praxis). Damit ist gewährleistet, dass viele Interessierte auf halber Strecke abbrechen und somit die Ressourcen des Bundestages nicht weiter belasten und auch nicht von anderen Nutzern profitieren können die einmal die Trampelpfade gefunden haben.

Volksabstimmung zur Diätenerhöhung

Wie im Bundestag üblich, wird nur mit Ja oder Nein oder Enthaltung gestimmt, Zwischentöne gibt es  bei einer solchen Abstimmung nicht mehr. Wir unterlassen auch die Verdrehungen, die sich häufig über die jeweiligen Beschlussempfehlungen ergeben und stellen lediglich das konkrete und beabsichtigte Ergebnis zur Abstimmung.


Sollen die Diäten von derzeit 8.252 Euro auf 9.082 Euro zum 1.1.2015 erhöht werden?

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2 Kommentare zu Volksabstimmung zur Diätenerhöhung, Änderung des Abgeordnetengesetzes

  1. Diäten Erhöhungen als Selbstbedienung gehören abgeschafft ohne wenn und aber. Politische Fehler die dem Steuerzahler Unmengen Geld kosten müssten vom Verursacher bezahlt werden, dann könnte über eine gute Bezahlung nachgedacht werden.

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  1. Begrenztes 10 Prozent Wirtschaftswunder durch Diäten-Mantra der Abgeordneten

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